Parkordnung

Wir heissen Sie im Park im Grünen in Münchenstein herzlich willkommen!

Die Feuerstellen mit Grillrost stehen zu Ihrer Verfügung.
Wir bitten Sie bei der Benutzung folgende Grundregeln zu beachten:
 

  1. Feuer innerhalb vom Parkgelände darf ausschliesslich an den sechs öffentlichen Grillstellen (mit Grillrost) entfacht werden. Das Grillieren mit mitgebrachten Grills ist im ganzen Park verboten.
  2. Das Brennmaterial fürs Grillieren müssen Sie selbst mitbringen. Es dürfen keine Äste von Parkbäumen zum Anfeuern abgerissen werden.
  3. Benützen Sie die zur Verfügung gestellten Abfall-Container. Hinterlassen Sie bitte keine Speisereste oder Verpackungs-Materialien.
  4. Hunde sind an der Leine zu führen.
  5. Das Campieren auf dem Parkgelände ist nicht erlaubt.
  6. Besuchen Sie bei Bedarf die Toiletten im Restaurant Seegarten.
    Bitte unterlassen Sie das Verrichten der Notdurft im Freien.

Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Polizeireglements der Gemeinde Münchenstein (Nachtruhestörung, Feuerwerk usw.) und die richterlichen Verbote des Statthalteramtes Arlesheim (Fahrverbot usw.). Bitte verlassen Sie das Gelände so, wie Sie es vorfinden möchten. Die nächsten Besucher sind Ihnen dankbar.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und viel Vergnügen in unserem Park.

Die Parkverwaltung

Plan Park im Grünen 'Grün 80' in Münchenstein